Im Zusammenhang mit Immobilienmietverträgen handelt es sich um Leistungen oder Entschädigungen, die der Vermieter dem Mieter als Gegenleistung für den Abschluss eines Mietvertrags anbietet. Dazu gehören z. B. eine kostenlose tilgungsfreie Zeit, ein Zuschuss für den Innenausbau oder die Anpassung der Räumlichkeiten an die Bedürfnisse des Mieters. Diese Anreize dienen dazu, Mieter anzuziehen, insbesondere in einem wettbewerbsintensiven Markt oder bei der Anmietung neuer oder renovierter Flächen.