Umsatz, d.h. der Indikator für die Berechnung der Umsatzmiete. Er wird im Einzelhandel verwendet. Der Indikator ist in der Regel ein bestimmter Prozentsatz (in der Regel 6-10%), der im Mietvertrag festgelegt ist. Multipliziert man den Jahresumsatz, den der Mieter in seiner Geschäftseinheit erzielt, mit dem Prozentsatz und vergleicht den daraus resultierenden Wert mit der vom Mieter gezahlten Jahresmiete, und ist die Differenz positiv, d.h. die Umsatzmiete ist höher als die Grundmiete, so wird diese Differenz dem Mieter zusätzlich als Umsatzmiete in Rechnung gestellt.